Pensionen GAUDEO

Penziony GAUDEO

Pensionen Gaudeo sind neu, wunderschön und modern. Falls Sie für Ihren Badeurlaub eine stilvolle Unterkunft mit vollkommenem Komfort suchen, empfehlen wir Ihnen auf jeden Fall eine von den drei Gaudeo Pensionen auszuprobieren.

Wählen Sie eines von 12 Maisonette-4-Bett-Zimmern und 20 Apartments mit 2 Betten. Vier Apartments sind komplett barrierefrei eingerichtet. Die Zimmer sind voll ausgestattet, mit Badezimmer, Kochnische und Sat-TV. Ihre Autos können Sie hinter den Pensionsgebäuden parken, für Radfahrer ist ein Raum für die Aufbewahrung der Fahrräder vorbereitet.

Die Apartments haben einen eigenen Eingang und eine weitläufige Terrasse mit Aussicht auf den Strand und den Stausee, dort können Sie ungestört die ruhigen Sommermorgen und die langen Abende genießen. Der Sandstrand des Stausees Vranov befindet sich nur 200 Meter von der Pension entfernt.

Zu den Pensionen Gaudeo gehört auch das erstklassige Restaurant Gaudeo mit Sommerterrasse. Hier können Sie die Kochkunst unserer Chefköche, die Auswahl der besten Weine aus der Region Südmähren oder den ausgezeichneten, professionell zubereiteten Kaffee genießen.

Pensionen Gaudeo sind der perfekte Ort nicht nur für einen romanischen Aufenthalt, Treffen mit Freunden oder einen Familienurlaub, sondern bieten auch das beste Umfeld für diverse Firmenveranstaltungen. Neben den repräsentativen Zimmern und dem erstklassigen Restaurant können Sie auch den Tagungsraum für bis zu 120 Personen nutzen.

Unterkunft

Zimmerausstattung
  • 2 oder 4 Betten, Zustellbett möglich
  • Bettzeug mit Bettwäsche
  • Schrank, Tisch, Stuhl
  • Sat-TV
  • Internetanschluss
  • voll ausgestattete Kochnische mit Kühlschrank und Mikrowelle
  • Babybett und Babybadewanne kostenlos zur Verfügung

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Virtueller Rundgang

Penziony GAUDEO

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Ansicht von Pensionen

Preisliste

Preisliste der Unterkunft 2023

Ubytování v době festivalu Přehrady Fest (2. - 3. 8. 2024) je možné pouze s platnou vstupenkou na festival.
Rezervace stanových a karavanových míst je možná pouze v době konání festivalu Přehrady Fest.

Preisliste Nebensaison

Date Nebensaison (April, Mai, September, Oktober)
6.4. - 28.5. / 4.9 - 29.10.
Saison I (Juni)
29.5. - 23.6.
1-Bettzimmer 1.220 CZK
Person / Nacht
1.410 CZK
Person / Nacht
2-Bettzimmer 890 CZK
Person / Nacht
1.020 CZK
Person / Nacht
4-Bettzimmer 890 CZK
Person / Nacht
1.020 CZK
Person / Nacht
Aufbettung 670 CZK
Person / Nacht
780 CZK
Person / Nacht

Preisliste Saison GEBÄUDE A, B

Datum TOP Saison
24.6. - 27.8.
Saison II
28.8. - 3.9.
2-Bettzimmer 2.870 CZK
Zimmer / Nacht
2.250 CZK
Room / Night
4-Bettzimmer 5.530 CZK
Zimmer / Nacht
4.320 CZK
Zimmer / Nacht
Aufbettung 865 CZK
Person / Nacht
735 CZK
Person / Nacht

Preisliste Saison GEBÄUDE C
S VÝHLEDEM NA JEZERO

Datum TOP Saison
24.6. - 27.8.
Saison III
28.8. - 3.9.
2-Bettzimmer 3.070 CZK
Zimmer / Nacht
3.270 CZK
Room / Night
4-Bettzimmer 5.730 CZK
Zimmer / Nacht
5.930 CZK
Zimmer / Nacht
Aufbettung 900 CZK
Person / Nacht
870 CZK
Person / Nacht

Preisliste der Catering-Dienstleistungen

  Erwachsene Kind 4 - 10 Jahre
Frühstück 240 CZK 180 CZK
Mittagessen 230 CZK 170 CZK
Abendessen 220 CZK
160 CZK

Ostatní služby, poplatky

Služba Cena
Rezervace vybraného pokoje 500 CZK
Dětská postýlka 500 CZK
Mobilní přistýlka (+1) 500 CZK
Poplatek za psa 200 CZK / den
Výměna lůžkovin (komplet) 200 CZK
Výměna ručníku, osušky 100 CZK
Zapůjčení ventilátoru 100 CZK / den
Překlizení pokoje 800 CZK
Povolení pro nabíjecí stanici elektrokol 100 CZK
Příplatek za pobyt na 1 noc 25 %
Víkendový pobyt příplatek (25.6. - 19.8.) 20 %
  • Ceny jsou uvedeny včetně DPH
  • V ceně ubytování je zahrnuta snídaně formou teplého a studeného bufetu, lůžkoviny, závěrečný úklid a vstup do kempu, parkování pro 1 automobil pro pokoj.
  • Dítě do čtyř let má vždy pobyt zdarma bez nároku na lůžko a stravu.
  • V ceně není zahrnutý poplatek (rekreační 20 CZK osoba / noc od 18 do 70 let
  • Na TOP sezónu přednostně přijímáme rezervace na celý týden
  • Pro termín 27. - 30.7.2023 (konání Přehrady Fest) platí 1 000 CZK nevratný rezervační poplatek
  • Na pokoji je možné využít pouze jednu přistýlku

"Nach dem Umsatzregister Gesetz ist der Verkäufer zur Rechnungsstellung verpflichtet. Gleichzeitig ist er verpflichtet, den angenommenen Erlös beim Steuerverwalter online zu registrieren, im Falle eines technischen Ausfalls spätestens innerhalb 48 Stunden."

 

Betriebsordnung

Betriebsordnung

Der Pension GAUDEO
(des Weiteren nur „Pension“ oder „Unterkunftgeber“)

betrieben in:
GAUDEO - Vranovská pláž s. r. o.
Mladoňovice 65, 675 32 Třebelovice
Id.Nr.: 02162695, Steuer Id.Nr: CZ02162695

  1. Bedingungen für den Abschluss eines Vertrages über die Unterbringung
    1. Die Unterbringung der Gäste der Pensionen Gaudeo findet auf der Grundlage des Abschlusses eines Vertrages über die Unterbringung statt, gemäß der Verfügung § 2326 sowie den darauf folgenden Gesetzen Nr. 89/2012 Ges.Slg. des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches, auf dessen Grundlage die Pension Gaudeo (des Weiteren nur mehr „Unterkunftgeber“) dem Gast eine vorübergehende Unterkunft für eine vereinbarte Zeit oder für einen Zeitraum zur Verfügung stellt, welcher aus dem Zweck der Unterbringung in der dafür bestimmten Anlage entspringt und der Unterkunftnehmer (des weiteren nur „Gast“) verpflichtet sich, dem Unterkunftgeber die Kosten für die Unterbringung sowie für die damit verbundenen Dienstleistungen innerhalb der Frist, welche in dieser Hausordnung festgelegt ist (des weiteren nur „Vertrag“), zu bezahlen.
    2. Der Vertrag über die Unterbringung wird immer schriftlich abgeschlossen. Zur Einhaltung der Anforderungen genügt mindestens eine schriftliche Bestätigung der Bestellung einer Reservierung oder das Ausfüllen einer Registrierungskarte.
    3. Die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien, welche nicht ausdrücklich durch den Vertrag zur Unterbringung geregelt sind, werden durch diese Hausordnung und der Preisliste für Dienstleistungen des Unterkunftgebers geregelt. Bestimmt der Vertrag zur Unterbringung etwas anderes als diese Hausordnung und/ oder die Preisliste des Unterkunftgebers, wird der Vertrag zur Unterbringung verwendet.
    4. Falls der Gast die Pflichten, welche aus dem Vertrag zur Unterbringung und der dazu beigelegten Hausordnung/ und/oder Preisliste hervorgehen, nicht einhält, oder auf andere Weise die guten Sitten des Hotels schädigt (des weiteren nur „Zweifel“), ist der Unterkunftgeber berechtigt, den Vertrag über eine Unterbringung vor dem Ablauf der vereinbarten Dauer zu kündigen, und zwar auch ohne Kündigungsfrist, falls der Gast von Seiten des Hotels gemäß der Verfügung §2331 des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches darauf aufmerksam gemacht wurde.
  2. Vertragsabschluss, Reservierung
    1. Der Gast ist verpflichtet, eine Bestellung für die Unterkunft beim Unterkunftgeber in schriftlicher Form durchzuführen oder gegebenenfalls eine telefonische Reservierung vorzunehmen und diese darauf folgend beim Unterkunftgeber schriftlich zu bestätigen. Als eine schriftliche Reservierung beziehungsweise Bestätigung einer telefonischen Reservierung gemäß des vorhergegangenen Satzes gilt eine Reservierung mittels Reservierungsformular, Email an die Adresse des Unterkunftgebers Pension Gaudeo oder per Post an die Adresse des Hotels und/oder an den Betreiber welcher am Kopfende dieser Hausordnung angeführt ist.
    2. Sobald der Unterkunftgeber vom Gast die Bestellung in schriftlicher Form oder die Bestätigung der Reservierung erhält, erstellt er diesem eine Anzahlungsrechnung in der Höhe von 30% - 50 % des vorausgesetzten Preises für die Unterkunft, welche er dem Gast an die Adresse, die in der Bestellung unter Punkt 2.1 dieses Artikels angeführt ist, zusendet. Der Gast ist verpflichtet, die Anzahlung innerhalb der Frist und gemäß der in der Anzahlungsrechnung angeführten Bedingungen zu erstatten. Eine Vorauszahlung wird lediglich nicht in dem Falle verlangt, wenn die Unterbringung sieben und weniger Kalendertage vor dem verlangten Antritt zur Unterbringung reserviert wurde. In diesem Falle findet die Bezahlung des Preises für die Unterkunft in voller Höhe im Moment der Unterbringung statt.
    3. Zum Abschluss des Vertrages zur Unterkunft kommt es im Moment der Zustellung der schriftlichen Bestellung oder der schriftlichen Bestätigung der Reservierung oder des Ausfüllens der Registrierungskarte für Gäste.
  3. Stornierung der Reservierung, Rücktritt vom Vertrag vor dem Antritt zur Unterbringung, Nichteintreffen zur Unterbringung
    1. Erstattet der Gast nicht die Anzahlung gemäß Art. I Abs. 2.2 ordnungsgemäß und/ oder rechtzeitig, wird die Reservierung der Unterkunft mit einem vergeblichen Ablaufen der Frist der Rechnung aufgelöst.
    2. Der Gast ist berechtigt, von der Reservierung am Vortag der Unterbringung zurückzutreten, und dies auch ohne der Angabe der Gründe. Der Gast ist verpflichtet, dem Unterkunftgeber eine schriftliche Bekanntmachung des Zurücktretens von dem Vertrag zuzustellen. Der Unterkunftgeber ist in diesem Falle berechtigt, dem Gast eine Stornogebühr zu berechnen, deren Höhe aus der Höhe der geleisteten Anzahlung berechnet wird, wobei der Tarif der Stornogebühr wir folgt festgelegt wird:
      Moment der Zustellung des Rücktritts an den Unterkunftgeber (an Kalendertagen) Tarif für die Stornogebühr (in %)
      60 und mehr Tage vor dem geplanten Antritt zur Unterkunft 0 % der Höhe der geleisteten Vorauszahlung
      59–30 und mehr Tage vor dem geplanten Antritt zur Unterkunft 50 % der Höhe der geleisteten Vorauszahlung
      29–14 und mehr Tage vor dem geplanten Antritt zur Unterkunft 75 % der Höhe der geleisteten Vorauszahlung
      13–1 Tag/e vor dem geplanten Antritt zur Unterkunft 100 % der Höhe der geleisteten Vorauszahlung
    3. Im Falle, dass der Gast nicht innerhalb von 24 Stunden nach dem vereinbartem Beginn zur Unterbringung erscheint, ist der Gastgeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und eine Stornogebühr in der Höhe von 100% der Höhe der geleisteten Anzahlung zu verrechnen. Dies gilt nicht für den Fall, dass der Gast den Unterkunftgeber über eine verspätete Ankunft zur Unterbringung den Unterkunftgeber im Voraus, nicht jedoch später als einen Tag vor der geplanten Ankunft zur Unterbringung telefonisch oder schriftlich aufmerksam macht. Für die Form der Bekanntmachung werden in angemessener Weise die Bedingungen, welche in Art. 2. Abs. 2.2. dieser Hausordnung festgelegt sind, angewendet.
  4. Ankunft in das Hotel/ die Pension
    1. Der Gast meldet seine Ankunft an der Rezeption des Hotels/ der Pension einem zuständigen Angestellten.
    2. An der Rezeption legt der Gast seinen Personalausweis ggf. seinen Reisepass resp. einen anderen Ausweis (z.B. eine Aufenthaltsgenehmigung) vor, mittels welchem der Angestellte die Identität des Gastes überprüfen kann. Die Richtigkeit seiner Angaben und die Dauer seines Aufenthalts bestätigt der Gast mit seiner Unterschrift auf der Registrierungskarte oder des Anmeldebuches des Unterkunftgebers.
    3. Falls nicht anders vereinbart, findet die Einquartierung der ankommenden Gäste in der Zeit zwischen 15:00 und 18:00 Uhr statt.
    4. Beim Antritt zur Unterbringung erstattet der Gast die Summe, welche den Zahlungsrest für die Unterkunft darstellt, d.h. der vereinbarte Preis erniedrigt um die geleistete Anzahlung gemäß Art. 2. Abs. 2.2 der Hausordnung. Nach der Erstattung des Zahlungsrestes für die Unterkunft erstellt der Unterkunftgeber dem Gast einen Steuerbeleg zur Bestätigung der Bezahlung des gesamten Aufenthaltes. Die Bestimmung des letzten Satzes Art. 2, Abs. 2.2 ist davon nicht betroffen, in diesem Falle erstellt der Unterkunftgeber dem Gast einen Steuerbeleg zur Bestätigung der Bezahlung des gesamten Aufenthalts. Beim Antritt zur Unterkunft ist der Unterkunftgeber berechtigt, vom Gast das Vorlegen einer Zahlungskarte oder Kreditkarte als Garantie für die Zahlung in der Höhe von bis zu 50% des angenommenen Preises für die Unterkunft zu verlangen, von welcher der Unterkunftgeber nach Beendigung der Unterkunft berechtigt ist, die Autorisierung der Zahlung derjenigen Summe durchzuführen, die der Summe entspricht, welche die tatsächliche Höhe der Unterkunft und alle anderen Kosten, die mit der Unterkunft verbunden sind darstellt, und zwar gegebenenfalls ohne der Anwesenheit des Gastes (offline) wozu der Gast dadurch, dass er seine Zahlungs- oder Kreditkarte zur Verfügung stellt, seine Zustimmung gibt.
    5. Der Gastgeber ist berechtigt, bei Antritt zur Unterkunft vom Gast die Hinterlegung einer Kaution in der Höhe von 2000 Tschechischen Kronen für das Zimmer zu verlangen. Diese Kaution ist bei der Abreise retournierbar, und zwar in voller resp. in herabgesetzter Höhe, die in Art. 7 dieser Hausordnung angeführt ist.
    6. Der beauftragte Mitarbeiter der Rezeption macht den Gast mit der Hausordnung bekannt, und zwar spätestens am Tage dessen Anreise.
    7. Die Anzahl der Personen im Zimmer entspricht der Anzahl der Personen, die zur Unterkunft angemeldet sind. Der Gast verpflichtet sich, deren genaue Anzahl bei der Anmeldung bekannt zu geben.
    8. Die Dauer der Unterkunft wird spätestens bei der Unterbringung des Gastes vereinbart und wird im Anmeldebuch oder in der Registrierungskarte eingetragen. Die Dauer der Unterkunft kann nur mit der Zustimmung des Unterkunftgebers verlängert werden und muss mittels einer Eintragung im Unterkunftsbuch oder in der Registrierungskarte belegt werden.
    9. Der Gast erteilt hiermit dem Unterkunftgeber seine Zustimmung zur Verarbeitung und Speicherung seiner persönlichen Angaben, im Rahmen der persönlichen Angaben, und zwar für den Zweck der Bereitstellung der Unterkunft und der Registrierung der Gäste im Sinne des Gesetzes Nr. 565/1990 Ges.Slg., zu lokalen Gebühren und dem Gesetz Nr. 326/1999 Ges.Slg., zum Aufenthalt von Ausländern auf dem Gebiet der Tschechischen Republik und zur Änderung einiger Gesetze. Nähere Informationen über die Pflichten des Gastes und des Unterkunftgebers bezüglich des Führens es Registrierungsbuches resp. des Hausbuches sind durch die oben angeführten rechtlichen Vorschriften geregelt.
  5. Allgemeine Bedingungen zur Unterbringung
    1. Der Gast hat das Recht, die Räumlichkeiten welche für ihn reserviert sind zu nutzen, ebenso wie gemeinsamen Räumlichkeiten des Hotels/ der Pension, sowie das Recht, mit der Unterbringung verbundene Dienstleistungen zu nutzen.
    2. Bei der Ankunft zur Unterbringung erhält der Gast einen Schlüssel resp. eine magnetische Chipkarte vom Zimmer, vom Eingang in die Pension sowie der Einfahrt zum Parkplatz (weiter nur „Schlüssel“). Der Gast ist verpflichtet, den Verlust, die Vernichtung, die Beschädigung dieser Schlüssel, sowie den Zugang dritter Personen zum Schlüssel zu verhindern, welche nicht Teil des zugehörigen Vertrages zur Unterbringung sind, welche zwischen dem Gast und dem Unterkunftsgeber vereinbart wurde. Eventuelle Sanktionen für den Verlust, die Vernichtung, die Beschädigung sowie den Zugang zum Schlüssel gemäß des vorherigen Satzes werden durch den Vertrag zur Unterbringung geregelt.
    3. Der Gast ist verpflichtet:
      • sich mit der Hausordnung bekannt zu machen und diese einzuhalten;
      • den Preis für die Unterbringung gemäß der geltenden Preisliste zu erstatten;
      • die zur Unterbringung bestimmten Räumlichkeiten ordnungsgemäß zu nutzen, Ordnung und Sauberkeit in allen zur Unterbringung bestimmten Räumlichkeiten zu erhalten;
      • das Einhalten der Reinlichkeit in den zur Unterbringung bestimmten Räumlichkeiten zu gewährleisten;
      • die Ausstattung der Einrichtung in den zur Unterbringung bestimmten Räumlichkeiten gegen Beschädigung zu schützen;
      • unverzüglich Beschädigungen oder Schäden zu melden, welche der Gast oder die mit diesem untergebrachte/n Person/en verursacht hat/haben;
      • sich in der Zeit von 22:00 bis 07:00 Uhr derartig zu verhalten, dass er andere Personen nicht mit übermäßigem Lärm stört;
      • beim Verlassen des Zimmers sämtliche Wasserhähne zu schließen, alle Lichter auszuschalten, alle Elektrogeräte auszuschalten welche der Gast in seiner Abwesenheit nicht benutzt, sowie alle Fenster zu schließen;
      • beim Verlassen der Pension den Zimmerschlüssel an der Rezeption abzugeben.
    4. Dem Gast ist es nicht gestattet, ohne der Zustimmung des Unterkunftgebers:
      • erhebliche Veränderungen in den zur Unterbringung bestimmten Räumlichkeiten vorzunehmen (Verschieben der Möbel, Umstellen der Ausstattung u.ä.);
      • jegliche Ausstattung und Einrichtung aus den zur Unterbringung bestimmten Räumlichkeiten zu tragen;
      • eigene Elektrogeräte in den zur Unterbringung bestimmten Räumlichkeiten zu verwenden, ausgenommen kleine Geräte zur persönlichen Hygiene und Büroarbeit;
      • die zur Unterbringung bestimmten Räumlichkeiten anderen Personen zu überlassen;
      • in den zur Unterbringung bestimmten Räumlichkeiten Besuch zu empfangen, Besuche müssen immer ordnungsgemäß in das Besucherbuch eingetragen werden oder den Mitarbeitern der Rezeption gemeldet werden und sind nur in der Zeit von 8:00 bis 20:00 möglich und zwar mit Genehmigung des Unterkunftgebers in den Gesellschaftsräumlichkeiten des Hotels/ der Pension;
      • die Adresse des Hauses und die zur Unterbringung bestimmten Räumlichkeiten als Geschäftssitz anzugeben;
      • in den Räumlichkeiten der Pension Tiere unterzubringen. Der Besitzer des Tieres ist verpflichtet, nach Aufforderung des Personals den unbedenklichen Zustand des Tieres durch das Vorzeigen eines gültigen Impfpasses zu belegen.
      • Hunde und andere Tiere haben Eintrittsverbot in allen Räumlichkeiten des Unterkunftgebers und am gesamten Areal des Camps.
    5. Dem Gast ist es weiterhin untersagt, in den zur Unterbringung bestimmten Räumlichkeiten:
      • Waffen, Munition und Sprengmittel zu tragen oder diese auf andere Art in einem Zustand aufzubewahren, welcher deren augenblickliche Nutzung ermöglicht;
      • Betäubungsmittel oder psychotrope Mittel zu besitzen, herzustellen oder zu verwahren mit Ausnahme von Arzneimitteln, deren Verwendung dem Gast von einem Arzt verordnet wurden;
      • zu rauchen; dies gilt nicht im Falle der zum Rauchen bestimmten und mit einem entsprechenden Symbol gekennzeichneten Orte;
      • offenes Feuer zu verwenden.
  6. Verantwortung des Unterkunftgebers für die Sachen des Gastes
    1. Falls es der Gast verlangt, übernimmt der Unterkunftgeber von ihm Geldmittel, Schmuckgegenstände oder andere Wertgegenstände zur Aufbewahrung im Aufbewahrungsraum. Das Hotel hat das Recht, die Übernahme der Gegenstände abzulehnen, falls es sich um gefährliche Gegenstände oder Gegenstände handelt, deren Wert und Umfang für die Unterkunft unangemessen ist. Hierbei handelt es sich vor allem um Geldmittel oder Gegenstände (z.B. Schmuck und anderer Wertgegenstände), deren Wert die Summe von 5000 Tschechischen Kronen übersteigt. Der Unterkunftgeber verlangt, dass ihm die Gegenstände für den Safe in einem verschlossenen oder versiegelten Behältnis übergeben werden.
    2. Das Ansuchen um den Schadensersatz an Sachen oder Gegenständen des Gastes kann lediglich innerhalb von 15 Tagen nach Feststellung der Beschädigung erfolgen. Der Schaden wird nicht ersetzt, falls der Gast selbst oder eine Person welche ihn begleitet, die Beschädigung verursacht hat.
    3. Lässt der Gast seine Sachen nach Beendigung des Aufenthaltes im Zimmer ohne diesen zu bezahlen, bringt der Unterkunftgeber die Sachen aus dem Zimmer und bewahrt sie an einem sicheren Ort so auf, um deren Beschädigung zu verhindern. Nach Erstattung der Schulden für die Unterkunft übergibt der Unterkunftgeber diese Sachen dem Gast.
  7. Sicherheit, Verantwortung des Gastes für verursachte Schäden
    1. Der Gast ist verpflichtet, sich mit den Sicherheitsvorschriften und dem Evakuierungsplan im Falle eines Feuers bekannt zu machen. Diesen Plan findet er in jedem Hotelzimmer sowie zur Einsicht beim zuständigen Mitarbeiter an der Rezeption.
    2. Der Gast verhält sich derartig, dass es zu keiner grundlosen Schädigung an Freiheit, Leben, Gesundheit oder Eigentum anderer kommt.
    3. Verursacht der Gast durch sein Verhalten einen Schaden am Eigentum des Unterkunftgebers, wird der entstandene Schaden durch die hinterlegte Anzahlung gemäß Art. 4 Abs. 4.5 der Hausordnung getilgt. Ist der entstandene Schaden höher als die Kaution, ist der Gast verpflichtet, diesen Unterschied dem Unterkunftgeber zu bezahlen.
    4. Die Verantwortung des Unterkunftgebers für Schäden an abgelegten Dingen richtet sich nach dem Beschluss § 2945 und dem darauffolgenden Gesetz Nr. 89/2012 Ges.Slg. des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches.
    5. Die Verantwortung des Unterkunftgebers für Schäden an eingeführten Dingen ist beschränkt auf das Hundertfache des Preises der Unterkunft für einen Tag. In anderen Angelegenheiten richtet sich diese nach dem Beschluss § 2946 und dem darauf folgendem Gesetz Nr. 89/2012 Ges.Slg. des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches.
    6. Der Unterkunftgeber betreibt keinen überwachten Parkplatz und trägt somit keine Verantwortung für Schäden an Verkehrsmitteln und Gegenständen, welche in diesen belassen wurden, falls der Unterkunftgeber nicht ausdrücklich vermeldet, dass er derartige Dinge zur Aufbewahrung in seinen Aufbewahrungsraum übernommen hat.
  8. Abfahrt vom Hotel
    1. Der Gast ist verpflichtet, das Zimmer in welchem er untergebracht ist, um 9:00 zu verlassen.
    2. Der Gast sperrt das Zimmer zu und hinterlässt den Schlüssel an der Rezeption des Hotels/ der Pension, sofern nicht anders vereinbart.
  9. Pflicht zur Informierung über ein Subjekt der außergerichtlichen Einigung eines Verbraucherrechtsstreites
    1. Der Gast hat das Recht, einen Vorschlag über die außergerichtliche Einigung einer derartigen Streitigkeit einem dafür bestimmten Subjekt für außergerichtliche Verbraucherstreitigkeiten vorzubringen, welches die Tschechische Handelsinspektion ist:

      Česká obchodní inspekce
      Ústřední inspektorát - oddělení ADR
      Štěpánská 15
      120 00 Praha 2
      Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
      Web: https://adr.coi.cz

      Die Tschechische Handelsinspektion ist das Aufsichtsorgan, welches die Aufsicht über dem Schutz der Verbraucher ausübt und nach dem Gesetz Nr. 64/1986 Ges.Slg. über die Tschechische Handelsinspektion, in der Fassung späterer Vorschriften und weiterer rechtlicher Vorschriften, vorgeht. Die Internetseite der Tschechischen Handelsinspektion lautet www.coi.cz.

    2. In Übereinstimmung mit dem Beschluss § 1837 Buchstabe j) des Gesetzes Nr. 89/2012 Ges.Slg., des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzesbuches, entsteht dem Gast als Verbraucher keinerlei Recht auf den Rücktritt vom Vertrag zur Unterbringung, falls die Unterkunftseinrichtung eine Erfüllung zum festgelegten Termin darbietet.

Diese Hausordnung erhält Gültigkeit und Wirksamkeit am 1.1.2017.

Pavel Svoboda - Geschäftsführer