Zelte + Wohnwagen

Der Campingplatz Vranovská pláž ist ein toller Ort für einen aktiven Urlaub mit viel Bewegung sowie für einen ruhigen Familienurlaub mit Kindern. Der Campingplatz ist in eine ruhige und eine lebhaftere Zone aufgeteilt, Sie finden hier sonnige Stellplätze sowie welche im Schatten der wüchsigen Bäume. Suchen Sie sich eine Stelle auch, die Ihren Bedürfnissen am besten entspricht, und genießen Sie Ihren ungestörten Badeurlaub!

Unterkunft

Campingplatz Vranovská pláž

Auf dem Campingplatz stehen Ihnen 300 Zeltstellplätze und 60 Wohnwagenstellplätze zur Verfügung, immer mit einem Stromanschluss, manche auch mit einem Wasseranschluss. Parkmöglichkeiten für Autos gibt es in ausgewählten Bereichen. In der Mitte der Campinganlage befindet sich das neue barrierefreie Gebäude mit Duschen, Toiletten und Küchenräumen, alles sorgfältig gepflegt, sauber und ordentlich. In den Küchenräumen finden Sie elektrische Herdplatten, eine Mikrowelle, einen Wasserkocher, eine Spüle zum Geschirrwaschen mit Ausguss für Bioabfall, es steht Ihnen also alles außer Geschirr zur Verfügung. Ihre Kleinen können Sie im Babyroom wickeln, Wäsche waschen und trocknen in unseren Waschmaschinen und Trocknern.

Direkt im Areal des Campingplatzes befinden sich zwei Lebensmittel- und Gemischtwarenläden, zwei Restaurants und einige Imbissbuden, die Mixgetränke, Eis, Lángos und weitere Leckereien anbieten, die fest zum Sommer gehören. Fans von gegrillten Knackwürstchen und anderen Leckerbissen werden sicherlich die vorbereiteten Lagerfeuerstellen zu schätzen wissen.

Virtueller Rundgang

Virtueller Rundgang

Preisliste

Preisliste der Unterkunft 2024

Ubytování v době festivalu Přehrady Fest (2. - 3. 8. 2024) je možné pouze s platnou vstupenkou na festival.
Rezervace stanových a karavanových míst je možná pouze v době konání festivalu Přehrady Fest.

Rezervace stanových a karavanových míst není možná.

Preise für 1 Nacht: Nebensaison
1.5. - 21.6., 26.8. - 30.9.
Hauptsaison
22.6. - 25.8.
Wohnwagenstellplatz LUX (Auto + Wohnwagen oder Wohnmobil / Strom / Wasser) 400 CZK 450 CZK
Autobus, Lastwagen 450 CZK 500 CZK
Pkw 120 CZK 150 CZK
Anhängerwagen 120 CZK 150 CZK
Motorrad 100 CZK 100 CZK
Zelt - klein bis zu 3 Personen 100 CZK 180 CZK
Zelt - groß 120 CZK 200 CZK
Faltpavillon (bis 2 m x 2 m) 100 CZK 200 CZK
Unterkunft auf dem Campingplatz am Strand:
Kinder unter 6 Jahren kostenlos kostenlos
Kinder 6 - 14 Jahren 50 CZK 90 CZK
Personen ab 15 Jahren 100 CZK 180 CZK

Gebühren fällig bei Ankunft

  • Kurtaxe (Katastergebiet Vranov nad Dyjí) 18 CZK / Person / Nacht (18 - 70 Jahre) (Schulreisen sind von dieser Gebühr befreit)
  • Kurtaxe (Katastergebiet Štítary) 20 CZK / Person / Nacht (18 - 70 Jahre) (Schulreisen sind von dieser Gebühr befreit)
  • Bei Unterkunft in der Hauptsaison nur am Wochenende / verlängerte Wochenende (Freitag - Sonntag, Donnerstag - Sonntag) ist ein Zuschlag in Höhe von 50% fällig, diese Gebühr entfällt beim Aufenthalt ab 4 Nächten / 5 Tagen, Zuschlag gilt nicht für Familien mit Kindern (mindestens 1 Erwachsener und 1 Kind unter 15 Jahren)

Verpflegungsbestellung möglich im Restaurant GAUDEO

Verpflegung  
Frühstück 240 CZK / Person
Mittag- und Abendessen Im Restaurant GAUDEO, Auswahl aus der Speisekarte.

Saisonstellplätze

 
Zelt mit max. 5 Personen + Pkw 29 000 CZK
Wohnwagen + Pkw 35 000 CZK
  • im Preis für einen Saisonstellplatz ist bereits die Unterkunft für 4 Personen und Parkgebühr für ein Pkw inbegriffen
  • Stromverbrauch im Preis nicht inbegriffen, Kostenpauschale 150 CZK / Tag

Möglichkeiten der Erholung im Areal des Campingplatzes und in unmittelbarer Nähe:

Für unsere Gäste KOSTENLOS
  • Eintritt auf den Campingplatz
  • Riesenwasserutsche (Gesellschaft Vranovská pláž s.r.o. behält sich das Recht vor, diese Dienste bei schlechtem Wetter oder technischen Problemen nicht anzubieten)
  • Sommerkino und Animation nur in den Monaten Juli, August (Gesellschaft Vranovská pláž s.r.o. behält sich das Recht vor, diese Dienste bei schlechtem Wetter oder technischen Problemen nicht anzubieten)
  • Volleyball- und Fußballtennisplätze, Tischtennisplatten, Sandkästen, Kinderklettergerüst, öffentliche Feuerstellen ...
Service gegen Gebühr
  • Boote, Tretboote, Elektroboote, Wasserfußball, Aqua-Zorbing, Hochseilgarten, Verleih von Sportartikel, Nutzung von Waschmaschine, Trockner usw.
  • im Areal des Hotels Vranov*** (VOLAREZA) - Massagen, Squash, Whirlpool, Sauna, Tennisspielplätze, Minigolf und mehr...
Weitere Angebote
  • Kulturelle Wochenendprogramme
  • Wassersport, Angeln, Pilze sammeln
  • Touristik, Fahrradtouristik
  • Besuch von Kulturdenkmälern - Burgen, Schlösser, Nationalpark Podyjí, technische Denkmäler ...

Preisliste ist gültig vom 01.01.2024, Preisänderungen vorbehalten. Alle Preise angegeben in CZK (tschechische Krone), MwSt. inklusive.

"Laut Gesetz über die elektronische Erfassung der Einnahmen ist der Unternehmer verpflichtet dem Kunden eine Quittung auszustellen. Gleichzeitig muss er die erhaltenen Einnahmen beim Steuerverwalter online registrieren; bei einem technischen Ausfall spätestens innerhalb von 48 Stunden."

Betriebsordnung

Betriebsordnung des Campingplatzes

  1. Die Campbetriebsordnung bezieht sich auf den für Zelte, Wohnwagen und Wohneinheiten (Mobilheime, Hütten, Pension Na Stráni, Pensionen Gaudeo, Appartementshütte U Mostu)  bestimmten Raum im Areal des Frainer Strands und Camps, deren Betreiber die Gesellschaft  Vranovská pláž s.r.o., Mladoňovice 65, DIČ: CZ02162695 ist.
  2. Im Areal des Camps können nur solche Personen unterkommen, die sich ordentlich an der Rezeption bei der Einfahrt ins Areal anmelden, ihren Personalanweis vorlegen und die Unterkunftsgebühr bezahlen. Jede untergebrachte Person im Zelt oder im Wohnwagen erhält eine Registrierungsnummer, die wegen der ständigen Kontrolle sichtbar befestigt.
  3. Der Unterkunftsbetreiber kann in besonderen Fällen dem Gast eine Unterkunft zuteilen, die im Grunde von der Bestellung nicht abweicht, obwohl er die Bestellung verbindlich bestätigt hat.
  4. Bestellung, die vom Unterkunftsbetreiber  bestätigt wurde, kann der Besteller  stornieren oder ändern, ohne eine Stornogebühr zahlen zu müssen, und zwar mindestens 60 Tage vor der angekündigten Anreise.
  5. Bei der Abreise aus dem Areal und dem Wiedereintritt legt der Gast Permanentkarte mit einem gültigen Aufenthaltsausweis vor.
  6. Der Aufenthalt im Camp ist nur solchen Personen erlaubt, die keine Bazillenträger sind, nicht von einer Infektions- oder Parasitärerkrankung betroffen sind oder die unter eine erhöhte Gesundheitsaufsicht oder eine Quarantäne gestellt wurden.
  7. Wenn es nicht anders vereinbart wurde, ist der Aufenthaltsantritt  ab 15:00 Uhr möglich. Der Gast ist verpflichtet, die Wohneinheit, spätestens am letzten Tag des Aufenthalts bis 9:00 Uhr, den Zelt- oder Wohnwagensraum spätestens bis 12:00 Uhr zu verlassen. Wenn der Gast diese Frist nicht einhält, ist der Unterkunftsbetreiber berechtigt  den Preis für den nächsten Tag des Aufenthalts zu verlangen.
  8. Gast, der vor 6 Uhr in der Früh  unterkommt, ist verpflichtet, den Preis für die ganze Nacht zu zahlen.
  9. Der Gast bezahlt für die Unterkunft im Voraus.
  10. Am Ende des Aufenthalts muss der Gast Lichter ausschalten, Wasserhähne , Fenster und Türen schließen und Schlüssel an den Verwalter der Wohneinheit übergeben.
  11. Personen, die im Camp unterkommen sind, sind verpflichtet, Sauberkeit und Ordnung zu beachten. Sie können nur im speziell abgesonderte Plätze Zelte bauen und Kraftfahrzeuge parken. Sie sind verpflichtet,  sich an den Verordnungen zu halten, die von den Gemeindebehörden Štítary und Frain an der Thaya erlassen wurden, genauso an der Verordnung über die Wasserquellenschutzzone.
  12. Für den Kommunalabfall gibt es spezialle Container  an vorgesehenen Plätzen. Es ist verboten, Abfälle an anderen Plätzen abzulagern.
  13. Von 00:00 bis 8:00 Uhr müssen die Gäste Nachtruhe beachten. Bei Kulturveranstaltungen gibt se die Nachtruhe von 2:00 bis 8:00 Uhr.
  14. Feuer kann man nur an solchen Stellen machen, die dafür vorgesehen sind und die vom Campbetreiber ordentlich bezeichnet sind.
  15. Waschen von Kraftfahrzeugen und ihre Instandhaltung ist in dem ganzen Areal streng verboten. Parken von Kraftfahrzeugen in der Wasserquellenschutzzone, wenn auch nur für eine kurze Zeit, ist verboten.
  16. Alle Besucher und untergebrachte  Personen können im Areal des Frainer Strands und Camps Kraftfahrzeuge nur an vorgesehenen Plätzen mit der Zustimmung vom Betreiber parken. Der Betreiber des Frainer Strands und Camps behält sich das Recht am Abschleppen des Autos, das entgegen dieser Vereinbarung geparkt ist, also an dem Platz, der nicht für das Parken vorgesehen und auf der Grundlage der Zustimmung vorbehalten ist.
  17. Im ganzen Areal des Frainer Strands, Camps und Wohneinheiten ist Benutzung einer eigenen Zapfvorrichtung für Bier und Limo, einschließlich Konsum des eigenen Fassbier verboten.
  18. Die Verantwortung für Schäden, die dem Unterkunftsbetreiber an seinem Eigentum verursacht werden, sind vom Gast zu tragen und zwar gemäß den allgemeinen Pflichtvorschriften.
  19. Es ist verboten, in den Wohneinheiten eigene Elektrogeräte zu verwenden.
  20. Aus Sicherheitsgründen ist es nicht erlaubt, die Kinder ohne Begleitung von Erwachsenen in den Räumlichkeiten des Betreibers zu verlassen.
  21. Hunde und andere Tieren sind  in den Räumlichkeiten des Unterkunftsbetreibers, im ganzen Campareal und in den Wohneinheiten nicht erlaubt.
  22. Der Unterkunftsbetreiber haftet für Geld, Personalausweise und andere Wertsachen nur in dem Fall, wenn diese Sachen an ihn zur Aufbewahrung übergeben werden. Der Unterkunftsbetreiber  nicht haftet für die anderswo abgelegte Sachen.
  23. Jeder Gast nimmt zur Kenntnis, dass Campareal mit dem Kamerasystem des Campbetreibers monitoriert wird und deshalb jeder Gast nimmt zur Kenntnis, dass er mit diesem Kamerasystem monitoriert werden kann, wobei er damit einverstanden ist.
  24. Jeder Gast muss mit dieser Betriebsordnung einverstanden sein und muss diese einhalten. Durch die Bezahlung der Unterkunft oder der Eintrittskarte erklärt der Gast, dass er mit dieser Betriebsordnung einverstanden wurde.
  25. Die Campbetriebsordnung ist für alle Personen verpflichtend, die sich im Areal des Frainer Strands, Camps und Wohneinheiten aufhalten. Jede Person, die die Campbetriebsordnung verletzt, wird aus dem Frainer Strand, Camp und Wohneinheiten ausgewiesen und zwar ohne einen Schadenersatzanspruch. Im Fall einer Beschädigung oder einer Zerstörung von Geräten des Unterkunftsbetreibers  wird von dieser Person ein Mindestbetrag von 500 CZK  ein dem Schaden entsprechender Betrag verlangt.
  26. Bei einer vorzeitigen Beendigung des Aufenthaltes seitens des Gastes gibt der Unterkunftsbetreiber das Geld nur nach Vorlegung eines Arztberichtes zurück.
  27. Der Gast ist verpflichtet, die Verordnung von der Gemeindebehörde Frain an der Thaya Nr. 4/1998 einzuhalten, sonst kann er ausgewiesen werden und ist einverstanden damit, dass sein Kraftfahrzeug auf seine Kosten abgeschleppt werden kann.
  28. Der Gast ist mit machen von Fotos oder Aufnahme zB. bei kulturellen, gesselschaftlichen oder sportlichen Gelegenheiten einverstanden, falls weder keine Evidenz bei ihrer Anwendung gebildet wird  noch keine personalen Angabe zu aufgezeichneten Personen systematisch zuordnen werden. Diese Fotos und Aufnahme werden nur für Marketingzwecke benutzt.
  29. Der Kempbesucher ist mit Leistung von personalen Angaben bei Unterkunftregistrierung einverstanden und erklärt, dass diese Angabe freiwillig geleistet wurden.

Diese Campbetriebsordnung gilt ab 1. 1. 2023

Pavel Svoboda
Geschäftsführer